Die Rentenversicherung ist ein von drei Stützen
Wie bereits kurz erwähnt, soll die gesetzliche
Rentenversicherung aber nur eine von drei Stützen der
Altersvorsorge sein. Gerade die betriebliche und private
Altersvorsorge nehmen im Gesamtkonzept einen immer höheren
Stellenwert ein. Dabei ist es zum Beispiel so, dass der Arbeitgeber
verpflichtet ist, für den Arbeitnehmer etwas in die betrieblichen
Altersvorsorgesysteme einzuzahlen, zum Beispiel als
Direktversicherung oder in eine Pensionskasse. Der Arbeitgeber muss
zwar nichts aus "seiner Tasche" dazu tun, aber dem Arbeitnehmer
zumindest die Möglichkeit geben, selber etwas im Rahmen der
betrieblichen Altersvorsorge zu tun. Noch wichtiger ist inzwischen
die private Altersvorsorge geworden. Das haben seit einigen Jahren
auch die Politiker erkannt, und so wird die private Vorsorge durch
staatliche Zuschüsse gefördert. Dieses ist auch als die so genannte
Riester Rene bekannt geworden. Bei der privaten Altersvorsorge als
dritte Säule des Rentensystems in Deutschland ist es wichtig, so
früh wie möglich damit zu beginnen. Wenn man im Rahmen eines
Sparvertrages beispielsweise nach der Ausbildung mit der privaten
Altersvorsorge beginnt, kann man schon mit einem Betrag von 100
Euro monatlich eine spätere private Zusatzrente von ca. 500 Euro
erhalten, und das Monat für Monat. An Produkten, die man für die
private Altersvorsorge verwenden kann, mangelt es glücklicherweise
nicht. Hier kann der Kunde zum Beispiel zwischen einem
Banksparplan, einer Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung
oder einem Fondssparvertrag wählen. Das Wichtigste bei der Wahl der
Anlageform hinsichtlich der privaten Altersvorsorge ist, dass es
sich um eine sichere Geldanlage handelt, da man auf die Erträge und
das Kapital aus dieser Anlage im späteren Ruhestand nicht mehr
verzichten kann, sondern dieses als Zusatzrente benötigt. Ist man
erst einmal Rentner und noch Mobil ist, dann sind Reisen auch kein
Problem.