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Die private Rentenversicherung und ihre Eigenschaften

Im Bereich der Kapital- und Geldanlage gibt es heute eine sehr große Auswahl an Produkten. Diese werden von Banken, Sparkassen, Versicherungen, Bausparkassen und weiteren Anbietern offeriert. Für den Kunden ist es nicht immer einfach, sich für die richtige Anlage zu entscheiden. Ein wichtiger Schritt ist es daher, sich einmal vor Augen zu führen, was man genau mit der Kapitalanlage erreichen möchte. Steht er die gute Rendite im Vordergrund, eine hohe Sicherheit, oder wird das Finanzprodukt für einen ganz bestimmten Verwendungszweck benötigt? Ein Verwendungszweck, der in den letzten Jahren immer wichtiger geworden ist, ist die private Altersvorsorge. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es schon seit längerer Zeit Produkte gibt, die genau auf dieses Ziel des Anlegers hin konstruiert worden sind, und in ihren Eigenschaften sehr gut zu den individuellen Bedürfnissen des Kunden passen. Eines dieser speziellen Produkte zur privaten Altersvorsorge ist zum Beispiel die private Rentenversicherung. Diese ist nicht zu verwechseln mit der privaten Altersvorsorge an sich, sondern es handelt sich hier um einen speziellen Rentenversicherungsvertrag, der der Kapitallebensversicherungen in vielen Punkten sehr ähnlich ist. Das die private Rentenversicherung jedoch noch besser auf die Gegebenheiten hinsichtlich der privaten Altersvorsorge abgestimmt ist als die Kapitallebensversicherung, wird im Folgenden noch deutlich werden.
 

Rentenversicherung müsste richtigerweise als Rentensparplan bezeichnet werden

Angeboten wird die private Rentenversicherung von Versicherungsgesellschaften. Es handelt sich allerdings nicht wie bei der Kapitallebensversicherung um eine Versicherung, sondern richtigerweise müsste man das Produkt eigentlich als Rentensparplan bezeichnen. Versichert kann lediglich im Rahmen der zu wählenden Rentengarantiezeit werden, dass nach Tod des Versicherten ein Angehöriger die Rentenzahlung noch für einen festgelegten Zeitraum weiter erhält. Ansonsten handelt es sich bei der privaten Rentenversicherung um ein sehr sicheres Produkt, da die Versicherungsgesellschaften nur in bestimmte Kapitalanlagen investieren dürfen. Dabei handelt es sich zumeist um Festgelder, Geldmarktfonds oder festverzinsliche Wertpapiere, die auf Euro basierend und eine gute Bonität des Emittenten aufweisen. Auch bei der Rentenversicherung ist ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung die Gesamtrendite in garantierten Zinssatz und variabler Überschussbeteiligung aufgeteilt. Insgesamt liegt die durchschnittliche Jahresrendite zwischen 7-8 Prozent pro Jahr und ist auch damit absolut mit der Kapitallebensversicherung vergleichbar. In steuerlicher Hinsicht gibt es allerdings deutliche Vorteile der privaten Rentenversicherung gegenüber der Kapitallebensversicherung, wenn man die Möglichkeit der Rentenzahlung bei Fälligkeit wählt, und sich nicht für die Auszahlung des Kapitals in einer Summe entscheidet. Die Summe könnte bei einer Behandlung beim Zahnarzt wegen Parodontitis helfen.

 

Versteuerung der Beiträge der privaten Rentenversicherung

Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind zwar ab dem 01. Januar 2005 nicht mehr als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar, aber dafür hat sich der zu besteuernden Ertragsanteil reduziert. Das bedeutet, die gesamten Erträge aus der privaten Rentenversicherung werden nur mit einem Ertragsanteil von 18 Prozent versteuert. Dieses ist ein deutlicher Vorteil gegenüber der Kapitallebensversicherung, da man dort bei Verträgen ab 2005 maximal eine Steuerersparnis von 50 Prozent hat, da mindestens 50 Prozent der Erträge versteuert werden müssen. Da bei der privaten Rentenversicherung jedoch nur 18 Prozent versteuert werden müssen (bei Renteneintrittsalter mit dem 65. Lebensjahr), liegt die Steuerersparnis in diesem Falle bei 82 Prozent. Allerdings muss der Versicherte dafür zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss die Versicherung frühestens bei Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten fällig werden, da ansonsten ein höherer Ertragsanteil berechnet werden muss. Zum anderen muss der Kunde die monatliche Rentenzahlung wählen und darf sich nicht für die Kapitalauszahlung entscheiden. Wie bereits zuvor kurz erwähnt, kann man im Rahmen der privaten Rentenversicherung auch eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Diese dient zur Absicherung der Hinterbliebenen, zumeist natürlich des Ehepartners. Die Rentengarantiezeit kann auf fünf, zehn oder zwanzig Jahre festgelegt werden und bedeutet, dass nach dem Tode des Versicherten die Rentenzahlung weiterhin an eine(n) Begünstigte fortgeführt wird. Dieses ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Versicherte bereits mindestens eine Rentenzahlung aus der Versicherung erhalten hat. Verstirbt dieser vor Fälligkeit der Versicherung, wird keinerlei Zahlung geleistet. Insofern hat man am Ende doch eine richtige "Versicherung" im Rahmen der privaten Rentenversicherung.