Die private Rentenversicherung und ihre Eigenschaften
Im Bereich der Kapital- und Geldanlage gibt es
heute eine sehr große Auswahl an Produkten. Diese werden von
Banken, Sparkassen, Versicherungen, Bausparkassen und weiteren
Anbietern offeriert. Für den Kunden ist es nicht immer einfach,
sich für die richtige Anlage zu entscheiden. Ein wichtiger Schritt
ist es daher, sich einmal vor Augen zu führen, was man genau mit
der Kapitalanlage erreichen möchte. Steht er die gute Rendite im
Vordergrund, eine hohe Sicherheit, oder wird das Finanzprodukt für
einen ganz bestimmten Verwendungszweck benötigt? Ein
Verwendungszweck, der in den letzten Jahren immer wichtiger
geworden ist, ist die private Altersvorsorge. Daher ist es nicht
verwunderlich, dass es schon seit längerer Zeit Produkte gibt, die
genau auf dieses Ziel des Anlegers hin konstruiert worden sind, und
in ihren Eigenschaften sehr gut zu den individuellen Bedürfnissen
des Kunden passen. Eines dieser speziellen Produkte zur privaten
Altersvorsorge ist zum Beispiel die private Rentenversicherung.
Diese ist nicht zu verwechseln mit der privaten Altersvorsorge an
sich, sondern es handelt sich hier um einen speziellen
Rentenversicherungsvertrag, der der Kapitallebensversicherungen in
vielen Punkten sehr ähnlich ist. Das die private Rentenversicherung
jedoch noch besser auf die Gegebenheiten hinsichtlich der privaten
Altersvorsorge abgestimmt ist als die Kapitallebensversicherung,
wird im Folgenden noch deutlich werden.
Rentenversicherung müsste richtigerweise als Rentensparplan bezeichnet werden
Angeboten wird die private Rentenversicherung
von Versicherungsgesellschaften. Es handelt sich allerdings nicht
wie bei der Kapitallebensversicherung um eine Versicherung, sondern
richtigerweise müsste man das Produkt eigentlich als Rentensparplan
bezeichnen. Versichert kann lediglich im Rahmen der zu wählenden
Rentengarantiezeit werden, dass nach Tod des Versicherten ein
Angehöriger die Rentenzahlung noch für einen festgelegten Zeitraum
weiter erhält. Ansonsten handelt es sich bei der privaten
Rentenversicherung um ein sehr sicheres Produkt, da die
Versicherungsgesellschaften nur in bestimmte Kapitalanlagen
investieren dürfen. Dabei handelt es sich zumeist um Festgelder,
Geldmarktfonds oder festverzinsliche Wertpapiere, die auf Euro
basierend und eine gute Bonität des Emittenten aufweisen. Auch bei
der Rentenversicherung ist ähnlich wie bei der
Kapitallebensversicherung die Gesamtrendite in garantierten
Zinssatz und variabler Überschussbeteiligung aufgeteilt. Insgesamt
liegt die durchschnittliche Jahresrendite zwischen 7-8 Prozent pro
Jahr und ist auch damit absolut mit der Kapitallebensversicherung
vergleichbar. In steuerlicher Hinsicht gibt es allerdings deutliche
Vorteile der privaten Rentenversicherung gegenüber der
Kapitallebensversicherung, wenn man die Möglichkeit der
Rentenzahlung bei Fälligkeit wählt, und sich nicht für die
Auszahlung des Kapitals in einer Summe entscheidet. Die Summe
könnte bei einer Behandlung beim Zahnarzt wegen
Parodontitis
helfen.
Versteuerung der Beiträge der privaten Rentenversicherung
Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind zwar ab dem
01. Januar 2005 nicht mehr als Sonderausgaben in der
Einkommenssteuererklärung absetzbar, aber dafür hat sich der zu
besteuernden Ertragsanteil reduziert. Das bedeutet, die gesamten
Erträge aus der privaten Rentenversicherung werden nur mit einem
Ertragsanteil von 18 Prozent versteuert. Dieses ist ein deutlicher
Vorteil gegenüber der Kapitallebensversicherung, da man dort bei
Verträgen ab 2005 maximal eine Steuerersparnis von 50 Prozent hat,
da mindestens 50 Prozent der Erträge versteuert werden müssen. Da
bei der privaten Rentenversicherung jedoch nur 18 Prozent
versteuert werden müssen (bei Renteneintrittsalter mit dem 65.
Lebensjahr), liegt die Steuerersparnis in diesem Falle bei 82
Prozent. Allerdings muss der Versicherte dafür zwei Voraussetzungen
erfüllen. Zum einen muss die Versicherung frühestens bei Vollendung
des 65. Lebensjahres des Versicherten fällig werden, da ansonsten
ein höherer Ertragsanteil berechnet werden muss. Zum anderen muss
der Kunde die monatliche Rentenzahlung wählen und darf sich nicht
für die Kapitalauszahlung entscheiden. Wie bereits zuvor kurz
erwähnt, kann man im Rahmen der privaten Rentenversicherung auch
eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Diese dient zur Absicherung
der Hinterbliebenen, zumeist natürlich des Ehepartners. Die
Rentengarantiezeit kann auf fünf, zehn oder zwanzig Jahre
festgelegt werden und bedeutet, dass nach dem Tode des Versicherten
die Rentenzahlung weiterhin an eine(n) Begünstigte fortgeführt
wird. Dieses ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Versicherte
bereits mindestens eine Rentenzahlung aus der Versicherung erhalten
hat. Verstirbt dieser vor Fälligkeit der Versicherung, wird
keinerlei Zahlung geleistet. Insofern hat man am Ende doch eine
richtige "Versicherung" im Rahmen der privaten
Rentenversicherung.