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Riester Rente - Allgemeine Informationen

Durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichen wird die Riester Rente vom Staat gefördert. Es ist eine privat Finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung wurde durch das Altersvermögensgesetz eingeführt. Die Bezeichnung geht auf Walther Riester zurück Vorgeschlagen wurde die Förderung vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Altersvorsorgezulage. Aufgrund der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für diese geförderten Altersvorsorgeverträge wird in der Öffentlichkeit bereits das Wort „riestern“ benutzt.
Alle zulagenberechtigten Personen dürfen eine private Altersvorsorge abschließen, die staatlich gefördert wird.
Das Guthaben in dieser Rente kann nicht gepfändet werden. Das Geld, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt auch bei der Arbeitslosigkeit, die über einen länger Zeitraum anhält, bei der Anrechnung unberücksichtigt.

 

Riester Rente - Die Nachteile

Bei der Riester Rente muss die Rentenzahlung voll versteuert werden. Die Auszahlung der Rente ist erst ab dem sechzigstem Lebensjahr möglich und eine Einkommenssteuererklärung ist unbedingt nötig. Da die Förderung jedes Jahr neu beantragt werden muss, gibt es seit kurzem die Form des Dauerauftrages. Der Vertrag ist wenig flexibel da die Ein- und Auszahlung nicht flexibel gestaltet werden kann. Durch den extrem hohen Verwaltungsaufwand und die Garantien verschmälert sich die Rendite. Wenn man im höheren Alter auswandert, ist die Auszahlung ins Ausland nicht problemlos möglich. Es ist auch ein hoher Aufwand bei Änderungen der Tätigkeit.
 

Riester Rente und ihre gesetzlichen Bedingungen und Einschränkungen

Die Förderung kann nur von Personen genutzt werden, die Altersvorsorgeverträge, sprich die Riester Rente, in Anspruch nehmen. Eine Teilauszahlung ist bei Rentenbeginn möglich, diese ist dann aber voll steuerpflichtig. Zulagen und die Steuervergünstigungen müssen bei missbrauch zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung der Zulagen und Vergünstigungen muss auch bei Tod der berechtigten Person vor Rentenbeginn erfolgen. Es ist aber möglich den vollständigen Vertragswerts (inkl. Zulagen) in den Riester-Vertrag eines Ehepartners zu übergeben. Es müssen die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden, wenn die Steuerpflicht in Deutschland zu Ende geht. Diese Verträge können nicht verpfändet oder abgegeben werden, beispielsweise für die Hypothek eines Hauses.